Grundsteuerhebesatz

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Grundsteuer. Welche Auswirkungen hat das auf Grundstückseigentümer in der Gemeinde Freudenberg?

Kontakt Finanzamt

Die Kontaktdaten des Finanzamts können Sie den Bescheiden des Finanzamts entnehmen.
Weitere Infos auch unter: https://grundsteuer.bayern.de/

Das Finanzamt ist zuständig für

  • die Abgabe der Grundsteuererklärung
  • die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags

Wie hoch ist der Grundsteuerhebesatz der Gemeinde Freudenberg?

Grundsteuern Grundsteuer-Hebesatz bisher (bis 31.12.2024) Grundsteuer-Hebesatz neu (ab 01.01.25)
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) 320% 320%
Grundsteuer B (Grundvermögen) 320% 200%

Wie errechnet sich die Grundsteuer?

Der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Freudenberg multipliziert. Dies ergibt die jährliche Grundsteuer.

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz= Grundsteuer (Jahresbetrag)

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?

Die Grundsteuer A (agrarisch) gilt für land- und fortwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Grundsteuer B (baulich) gilt für bebaute, unbebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude (z.B. Wohnhäuser, Stellflächen, Eigentumswohnungen).

Warum wurde der Hebesatz der Gemeinde Freudenberg geändert?

Die Gemeinden sind berechtigt, die Hebesätze der Grundsteuer im Rahmen der Gesetze selbst festzulegen (gesetzliche Grundlage: Artikel 106 Abs. 6 Satz 2 Grundgesetz §1 Abs. 1 Grundsteuergesetz).

Die bisherigen Hebesätze wurden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 außer Kraft gesetzt. Die Gemeinde Freudenberg hat deshalb für 2025 eine neue Hebesatzsatzung erlassen.

Die Zielvorgabe der Neuberechnung war die Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Gemeinde Freudenberg insgesamt hierdurch keine Mehreinnahmen erzielt, sondern die Grundsteuer-Einnahmen im Verglich zum Vorjahr konstant bleiben. Für den einzelnen Steuerpflichtigen wird sich jedoch in der Regel die Grundsteuer ändern. Grund für diese Änderung sind die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge, die nun als Basis für die Grundsteuerberechnung dienen.

Muss ab 2025 mehr Grundsteuer gezahlt werden?

Die Bewertungsgrundlagen für Grundstücke haben sich mit Einführung der Grundsteuerreform ab 01.01.2025 grundlegend geändert und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer.

Die Gemeinde Freudenberg hat deshalb für 2025 eine neue Hebesatzung erlassen. Die Zielvorgabe der Neuberechnung war die Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Gemeinde Freudenberg insgesamt hierdurch keine Mehreinnahmen erzielt, sondern die Grundsteuer-Einnahmen im Verglich zum Vorjahr konstant bleiben. Für den einzelnen Steuerpflichtigen wird sich jedoch in der Regel die Grundsteuer ändern. Grund für diese Änderung sind die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge, die nun als Basis für die Grundsteuerberechnung dienen.

Eigentumswechsel, was ist zu beachten?

Ändert sich der Eigentümer (z. B: durch Verkauf, Schenkung usw.) gilt folgendes zu beachten:

Im Jahr des Eigentumswechsels schuldet weiterhin der bisherige Eigentümer die Grundsteuer. Ab dem 01.01. des Jahres, nach dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat, ist die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer festzusetzen.

Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes bildet die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer (§182 AO). Die Grundsteuerveranlagung auf den neuen Eigentümer kann somit erst erfolgen, wenn der entsprechende Messbescheid des Finanzamtes vorliegt.

Bis der neue Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes ergeht, schuldet der bisherige Eigentümer weiterhin die Grundsteuer. Sobald der Grundlagenbescheid für den neuen Eigentümer vorliegt, erhält der bisherige Eigentümer einen Aufhebungsbescheid über die Grundsteuer, mit dem seine Zahlungspflicht endet. Gegebenenfalls zu viel entrichtete Steuern werden rückwirkend zum Umschreibungszeitpunkt wiedererstattet.

(weitere Informationen siehe „Der Empfänger des Grundstücksbescheides ist nicht mehr Eigentümer…“)

Warum habe ich einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das bisherige Bewertungssystem der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und infolgedessen im November 2019 das Gesetzes zur Reform der Grundsteuer verabschiedet.

Daher wurde jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, vom Finanzamt zur Abgabe einer neuen Grundsteuererklärung aufgefordert. Hieraus ermittelt das Finanzamt den neuen Messbetrag und teilt diesen den Eigentümern per Grundsteuermessbescheid mit. Der so ermittelte Messbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die Gemeinde zur Festsetzung der Grundsteuer.

Der neue Grundsteuerbescheid wurde somit auf Basis des vom Finanzamt festgelegten Grundsteuermessbetrages erstellt.

Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?

Bislang wurde die Grundsteuer anhand von alten Grundstückswerten, sogenannten Einheitswerten, berechnet. Diese stammen für die alten Bundesländer teilweise aus dem Jahr 1964. Die tatsächliche Wertenwicklung eines Grundstücks wird durch diese Werte nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt.

Im Grundsteuergesetz wurde eine Öffnungsklausel aufgenommen, nach der den Bundesländern eigene landesgesetzliche Grundsteuerregelungen ermöglicht werden.

Der Freistaat Bayern hat sich für ein wertunabhängiges Flächenmodell entschieden. Für die Berechnung ist nun die Grundstücksgröße, die Gebäudefläche und die Art der Nutzung maßgeblich.

Der Empfänger möchte gegen den Grundsteuerbescheid Rechtsmittel einlegen

Jeder Grundsteuerbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Auf diese wird verwiesen.

Bitte beachten Sie, dass durch Einlegung eines Rechtsbehelfs die Zahlungsverpflichtung NICHT gehemmt wird.

Richtet sich Ihr Einwand (z.B. Höhe des Grundsteuermessbetrages, Eigentümer, Datum der Zurechnung usw.) gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbescheides (=Grundlagenbescheid), so ist der Rechtsbehelf nur beim zuständigen Finanzamt einzulegen. Ein zusätzlicher Widerspruch bei der Gemeinde Freudenberg ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Für Fragen zum Messbetrag steht Ihnen die Bewertungsstelle des Finanzamtes zur Verfügung.

Ändert sich der Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamtes, erfolgt automatisch eine Neuberechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde Freudenberg. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.

Änderung Zuordnung landwirtschaftliches Wohnhaus ab 2025

Zu Wohnzwecken (z.B. für Betriebsinhaber, Mitarbeiter oder Altenteiler Wohnungen) genutzte Gebäude oder Gebäudeteile gehören nach den ab 01.01.2025 anzuwendenden Bewertungsgrundätzen nicht mehr zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern bilden eine oder mehrere eigene wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens.

Somit fällt das Wohnhaus eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes nach neuem Recht unter die Grundsteuer B (baulich), anstatt wie bisher unter Grundsteuer A (agrarisch)

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