Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenpark Freudenberg-Hiltersdorf“ sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik gem. § 11 BauNVO ausweisen, der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert.
Öffentliche Auslegung
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2024 liegen in der Zeit
vom 25.04.2024 bis einschließlich 07.06.2024
im Gemeindezentrum Freudenberg, Hammermühle 1, Zimmer Nr. 10, 92272 Freudenberg zu den allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. Außerhalb dieser Zeiten sind Terminvereinbarungen (Tel. 09627/9210-15) jederzeit möglich.
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