Wasserrechtsverfahren Baugebiet "Bienenhof Aschach"

Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bienenhof Aschach“ in einen Zulaufgraben des Krumbaches durch die Gemeinde Freudenberg

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat der Gemeinde Freudenberg die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (§ 15 des Wasserhaushaltsgesetzes) für das im Betreff genannte Vorhaben erteilt.

Eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 14.08.2025 bis zum 05.09.2025 im Rathaus (Gemeindezentrum Freudenberg, Hammermühle 1, 92272 Freudenberg, Zimmer-Nr. 10 während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.

Planunterlagen:

-Bekanntmachung

-Gehobene Erlaubnis des Landratsamtes Amberg-Sulzbach vom 05.08.2025

-Erläuterungsbericht

-Lageplan 1:500

-Schnitt Regenrückhaltebecken

-Detailplan Mönch

-Kostra DWD 2020

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