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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Freudenberg hat in seiner Sitzung am 01.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hiltersdorf SÜD“ beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinderat am 01.09.2026 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Hiltersdorf SÜD“, bestehend aus dem Planblatt mit Zeichenerklärungen sowie den textlichen Festsetzungen und Hinweisen, gebilligt und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Basis die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung:
Derzeit ist eine Reservierung bzw. ein Verkauf einer bestimmten Bauparzelle noch nicht möglich. Sobald hierzu die Voraussetzungen geschaffen sind, werden Sie von uns benachrichtigt.
Die Aufnahme in die Interessentenliste ist mit keinen Verpflichtungen für die Gemeinde verbunden.