Innenbereichssatzung Immenstetten

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. II BauGB für den „Innenbereichssatzung Immenstetten“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2023 beschlossen, eine Teilfläche des Grundstückes FlSt.1277 der Gemarkung Aschach in den Innenbereich einzubeziehen.

Der Geltungsbereich umfasst die Teilfläche der Flurnummer 1277 der Gemarkung Aschach.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist es aufgrund aktueller Nachfrage nach Bauflächen von Ortszugehörigen für dörfliches Wohnen Grundstücke im Rahmen der Siedlungsentwicklung in den Innenbereich einzubeziehen.

Öffentliche Auslegung:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Vorentwurfsunterlagen kann vom

                                                                                                20.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023

von jedermann im Gemeindezentrum Freudenberg, Hammermühle 1, Zimmer Nr. 2, 92272 Freudenberg zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder durch einfache E-Mail abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Dateien zum Download:

- 307-22_GOPl_Immenstetten_VE_09.01.2023

- Bekanntmachung Innenbereichssatzung Immenstetten

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