Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.02.2023 auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes „Bienenhof Aschach“ und sämtlichen Anlagen den Entwurf gebilligt und die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 II BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 II BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 393/1 der Gemarkung Aschach. Die Entwurfsplanung ist vom 07.02.2023.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und/oder Doppelhaushälften. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der städtebaulichen Fortentwicklung der Gemeinde in Bezug auf die notwendigen Wohnbauflächen.
Das Bebauungsplanverfahren wird als Aufstellungsverfahren gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird als Änderungsverfahren gemäß § 8 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Öffentliche Auslegung
Die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Vorentwurfsunterlagen können in der Zeit vom
23.02.2023 – 24.03.2023
im Gemeindezentrum Freudenberg oder unter folgenden Links eingesehen werden.
PDF-Dateien zum Download:
- 20230217 BP_Bienenhof_Bebauungsplan_E
- 20230217 FNP-Änd_Bienenhof_Begründung_Umweltbericht_E
- 20230217 BP_Bienenhof_Begründung_Umweltbericht_E
- 20230217 BP_Bienenhof_Aschach_Bilanzierung_E
- 20230217 FNP-Änd_Bienenhof_Aschach_E
- 20230217 BP_Bienenhof_Aschach_saP_23.01.2023
Ankauf von Grundstücken:
Die Vermaktung und der Verkauf der erfolgt nicht durch die Gemeinde Freudenberg.
Sofern von Ihnen Interesse an einem Grundstück besteht, wenden Sie sich bitten an die
Hausmann Bau & Immobilien GmbH
Kastnerstr. 6
92224 Amberg
Tel.: 09621 / 9707271
E-Mail: info@hausmann-bau-immobilien.de