Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren weist die Gemeinde Freudenberg auf die aktuell geltenden Regelungen zum Betrieb von Mährobotern hin.
Absofort dürfen Mähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages nicht betrieben werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, insbesondere den Europäischen Igel zu schützen, der vor allem in den Abend- und Nachtstunden aktiv ist.
Igel reagieren bei Gefahr häufig nicht mit Flucht, sondern rollen sich zusammen. Dadurch können sie von autonom arbeitenden Mährobotern schwer verletzt oder sogar getötet werden. Der Europäische Igel gehört zu den besonders geschützten Tierarten und seine Bestände sind in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.
Da Igel zunehmend in Gärten, Grünanlagen und Parks leben, kommt dem Schutz dieser Lebensräume eine besondere Bedeutung zu. Mähroboter stellen dort eine erhebliche Gefahrenquelle für die Tiere dar.
Die Gemeinde Freudenberg bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Betriebszeiten ihrer Mähroboter entsprechend anzupassen und so einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz zu leisten.
Von der Regelung ausgenommen sind Mähroboter, die in geschlossenen Räumen oder auf Gründächern eingesetzt werden. In besonderen Fällen können Ausnahmen bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragt werden.
Für weitere Informationen steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Amberg-Sulzbach zur Verfügung:
E-Mail: naturschutz@amberg-sulzbach.de