**Gemeinde Freudenberg informiert: Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl**

Derzeit werden in der Gemeinde Freudenberg die Wahlbenachrichtigungen versandt.

Bis 02.02.2025 erhalten alle wahlberechtigten Personen zur Bundestagswahl eine Wahlbenachrichtigung.

Es wird gebeten, in diesen Tagen den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigungen nicht versehentlich (z.B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren gehen.


Der Wahlberechtigung kann entnommen werden, in welchem Wahlraum gewählt werden darf.

Ab Zugang der Wahlbenachrichtigung kann auch die Briefwahl mit dem Antragsformular auf der Rückseite beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen kann online über den QR-Code erfolgen oder auf unserer Homepage www.gemeinde-freudenberg.de sowie persönlich beim Wahlamt der Gemeinde Freudenberg.

Da beim Bundeswahlausschuss noch Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Landeslisten vorliegen, können die Stimmzettel noch nicht gedruckt werden.

Die Stimmzettel stehen der Gemeinde Freudenberg voraussichtlich erst am 10.02.2025 zu Verfügung, erst dann kann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Dies gilt ebenso für die persönliche Übergabe der Unterlagen.


Wir bitten um Verständnis und Beachtung!

Ihre Gemeinde Freudenberg

Wahlamt

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025

- Musterstimmzettel

- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025

- Wahlbekanntmachung

- Bekanntachung des Kreiswahlleiters über die zugelassenen Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 231 "Amberg"

- Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis 231 "Amberg"

Top