Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z. B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

Wo und ab wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können ab 15. Mai 2023 online über eine Antragsplattform eingereicht werden. Der Link zum Online-Antrag wird auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter dem Link: https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php#sec2 veröffentlicht.

Wer erhält die Härtefallhilfe?
Die Härtefallhilfe erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (z. B. Erstwohnsitz) beantragt werden.

Wer kann die Härtefallhilfe für nicht leistungsgebundene Energieträger beantragen?
Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben (v.a. Mehrparteienhaus), sind dagegen die Vermieterinnen und Vermieter oder ggf. die Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Bewohnerinnen und Bewohner der Privathaushalte weitergeben. 

Weitere Informationen und Antworten finden Sie hier unter FAQs!

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