Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Etsdorf“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Freudenberg im Parallelverfahren,
Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Esdorf“ sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Öffentliche Auslegung:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können im Zeitraum vo
Dienstag, den 20.09.2022 bis Montag, 24.10.2022
von jedermann im Gemeindezentrum Freudenberg eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder durch einfache E-Mail abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung „Solarpark Etsdorf“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Freudenberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens nicht von Bedeutung ist.
PDF-Dateien zum Download:
- Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Etsdorf", Stand: 02.08.2022
- Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Etsdorf", Stand: 02.08.2022
- Begründung mit Umweltbericht "Solarpark Etsdorf"; Stand: 02.08.2022
- Vorhabens- und Erschließungsplan "Solarpark Etsdorf", Stand: 02.08.2022
- Gutachten über Lichtimmissionen durch Sonnenreflexion
- Umweltrelevante Stellungnahmen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 + § 3 Abs. 1 BauGB